Pertolzhofen von 1800 - 1870

Erste Schritte zur Kirchenselbständigkeit

1868 wurde als Schulexpositus Johann Schraml nach Pertolzhofen versetzt. Er zählte zu den bedeutendsten Geistlichen, die in Pertolzhofen wirkten. Er hinterließ chronologische Notizen. Diese geschichtlichen Notizen fußen fast ohne Ausnahme auf Sage und mündlicher Überlieferung, und sind teilweise mit Urkunden widerlegbar. Auf Seite 5/6 berichtet Schraml über eine Neuregelung der Stellung der Schulexpositur. Durch Dekret des Hochwürdigen Bischöflichen Ordinariats Regensburg vom 30. Juli 1866 nach vorausgegangener Vereinbarung des Pfarramts Niedermurach einerseits und des Espositus Pürzer, der Kirchen und Gemeindeverwaltung zu Pertolzhofen (Lobinger Kirchenpfleger, Legath Administrationsvorstand) andererseits, ist der Expositus zu Pertolzhofen verpflichtet und berechtigt: " An allen Sonn- und Feiertage mit Ausnahme des Fronleichnamfestes und des Patroziniums der Pfarrkirche, an welchen Festen hier nur eine Frühmesse ist, um 9 Uhr Amt und Predigt oder Homilie zu halten, am Sonntag der Oktav des Fronleichnamfestes die übliche Prozession, an den Festen Maria Geburt und Empfängnis den pfarrliche Nachmittagsgottesdiens in Pertolzhofen."

Von nun an kam der Pfarrer nicht mehr jeden 3. Sonntag nach Pertolzhofen, sondern jeden Sonntag hielt der Schulexpositus Frühmesse und Amt. Der Vertrag von 1701 wurde vom Pfarrer aufgegeben. Weiter wurde für den Geistlichen in Pertolzhofen vereinbart: "an allen Sonn- und Feiertagen muß er in Pertolzhofen die Beichte hören und die Provesuren in Pertolzhofen, Braunsried, Zankendorf und Wagnern durchführen, alle Stiftmessen lesen, den Rosenkranz vorbeten soller an den Abenden der Oktav von St. Sebastian und an Allerseelen."

Insgesamt erhielt der Schulexpositus für die neuen Aufgaben rund 70 Gulden im Jahr mehr, die früher der Pfarrer für seine Dienstleistungen bezahlt bekam. Folgende Rechte bekam der Schulexpositus hingegen nicht: Taufe, Beerdigung und Hochzeit.